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Die EU-Staaten haben wichtige Beschlüsse zum Klimaschutz gefasst: Rund drei Viertel aller europäischen CO₂-Emissionen werden künftig in den Emissionshandel einbezogen – ab 2027 auch die aus Wärme und Verkehr.  „Fit für 55“ bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. 

Die EU-Staaten haben einer Reihe von Klimagesetzen zum europäischen Grünen Deals zugestimmt: sie gaben endgültig grünes Licht für die Reform des EU-Emissionshandelssystem (ETS), für die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von mehr als 80 Milliarden Euro, für ein neues CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM), für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt. Diese Regelungen können nun in Kraft treten.

Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen, den EU-Emissionshandel zu stärken und begrüßt die perspektivische Einführung eines Emissionshandels für Wärme und Verkehr. Die vom Rat der https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221218-neue-eu-klimapolitik.html (Öffnet neues Fenster)"> Energieminister, Parlament und Kommission der EU erzielte und jetzt von den Mitgliedstaaten bestätigte Einigung ist ein entscheidender Schritt, um die EU unabhängiger zu machen von fossiler Energie.

Der größte Teil des Fit-for-55 Programms sind die Beschlüsse zum Emissionshandel. Der Emissionshandel enthält die wichtigsten Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Klimaziele erreichen wollen: Die CO₂-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis 2050 soll Europa treibhausgasneutral werden.

Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems

Der EU-Emissionshandel gibt Treibhausgasen einen Preis. Das betrifft bislang Energieunternehmen, die energieintensive Industrie sowie Teile des Luftverkehrs. Auch bisher wurden die Obergrenzen für die Gesamtemissionen einzelner Wirtschaftszweige jedes Jahr gesenkt.

Zukünftig sollen die Emissionsrechte noch stärker gekürzt werden – bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent (bisher 43 Prozent). Effiziente Unternehmen sollen künftig kostenlose Emissionszertifikate erhalten. Dagegen soll es bei ineffizienten Anlagen Kürzungen geben, wenn die Verantwortlichen keine Effizienzmaßnahmen durchführen.

Bislang erhalten der Luftverkehr und besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren kostenlose Emissionszertifikate. Diese sollen schrittweise abgeschafft werden. Auch die Seeschifffahrt soll ab 2024 mit in den Emissionshandel einbezogen werden.

Ein Teil der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel für Energie, Industrie, Luft- und Schifffahrt fließt in den Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördern soll.

Neuer Emissionshandel für Verkehr und Gebäude

Auch im Verkehr und in Gebäuden müssen mehr Treibhausgase eingespart werden. Deshalb soll ab 2027 ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr sowie für die Nutzung fossiler Brennstoffe in bestimmten Industriesektoren geschaffen werden – ähnlich dem deutschen Brennstoffemissionshandel. Auch die Seeschifffahrt wird in den Emissionshandel einbezogen. 

Die CO₂-Zertifikate sollen – wie beim bisherigen europäischen Emissionshandel – frei am Markt gehandelt werden. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen.

Klimasozialfonds für mehr Klimaschutzmaßnahmen und sozialen Ausgleich

Mit den Einnahmen des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr von 65 Milliarden Euro soll ab 2026 bis 2032 ein neuer Klimasozialfond finanziert werden. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den Maßnahmen beitragen, sodass insgesamt rund 80 Milliarden Euro für den sozialen Ausgleich zur Verfügung stehen.

Der Fonds soll vor allem Maßnahmen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen und hauptsächlich einkommensschwächeren Haushalten und Kleinunternehmen zugutekommen. Vorübergehend kann der Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für besonders vulnerable Haushalte finanzieren.

CO₂-Grenzausgleich für wettbewerbsfähige Unternehmen

Bereits ab dem Jahr 2023 wird mit einer Testphase von drei Jahren ein CO₂-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt. Für den Stromsektor und ausgewählte, in die EU importierte Güter etwa aus der Zement- oder Stahl-, Aluminium oder Düngemittelindustrie soll ein CO₂-Preis erhoben werden. Der Mechanismus soll einen Ausgleich für europäische Unternehmen schaffen gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen, für die der EU-Emissionshandel nicht gilt.

Das Ziel: Die ehrgeizige Klimapolitik in Europa soll nicht zu einer Verlagerung von Treibhausgas-Emissionen in andere Länder führen, indem Unternehmen oder Produktionskapazitäten abwandern. Europäische Firmen sollen wettbewerbsfähig bleiben. Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus ist eng mit der Emissionshandelsrichtlinie verbunden. Er soll die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate bis 2035 ablösen.

Europa soll bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 mindestens 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Das EU-Klimagesetz legt diese Ziele erstmals gesetzlich fest. Dazu hat die EU-Kommission im Sommer 2020 Vorschläge für mehr als zwölf Gesetzesnovellen vorgestellt. Mit ihnen sollen die neuen Klimaziele umgesetzt werden. 

Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen

Weitere Pläne der EU betreffen den Ausbau erneuerbarer Energien. Denn der Ausbau von Solar- und Windenergie soll EU-weit massiv beschleunigt werden. Bis 2030 sollen 45 Prozent des Bruttoendverbrauchs aus erneuerbarer Energie stammen. Damit wird das bisherige  Ziel von 32 Prozent deutlich angehoben. Die vorläufige Einigung der https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/12/19/repowereu-council-agrees-on-accelerated-permitting-rules-for-renewables/ (Öffnet neues Fenster)"> EU-Energieminister vom 19. Dezember sieht Änderungen der EU-Richtlinie vor, um den Ausbau der  erneuerbaren Energien zu beschleunigen: In Vorranggebieten werden die Genehmigungsverfahren ab 2023 beschleunigt. Es soll nur noch eine strategische Umweltprüfung auf Projekt- und Planungsebene geben. Erneuerbare Energien und die erforderliche Netzinfrastruktur werden als überwiegendes öffentliches Interesse anerkannt.

Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf Gebäuden sowie für Wärmepumpen sollen verkürzt werden. Der Austausch bestehender Anlagen durch neuere und leistungsstärkere Technik soll vereinfacht ersetzt werden. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden auf EU-Ebene als „Go-to Areas“ anerkannt und Projekte in solchen Gebieten schneller genehmigt.

Steigerung der Energieeffizienz

Für einen geringeren Energieverbrauch, weniger Treibhausgas-Emissionen und im Kampf gegen Energiearmut müssen die EU-Staaten Energie effizienter nutzen. Die Kommission hat in der Energieeffizienz-Richtlinie ein höheres Jahresziel für Einsparungen beim Energieverbrauch auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das bestehende EU-weite Einsparziel würde damit nochmals deutlich angehoben. Gegenüber der erwarteten Verbrauchsentwicklung bis 2030 müssen der Primär- und der Endenergieverbrauch in der EU um neun Prozent sinken. Auch hierzu gibt es eine vorläufige Einigung.

Ab 2035 nur noch CO₂-freie Neuwagen

In der EU dürfen ab 2035 neu zugelassene Fahrzeuge kein CO₂ mehr ausstoßen. Denn die Flottengrenzwerte bei Personenkraftwagen sollen bis 2035 auf null sinken. Auch darauf haben sich die EU-Staaten bereits endgültig geeinigt.

Quelle: Bundesregierung

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